1. Leistungen
(1) Unsere Leistungen sind in den Angebotsunterlagen geregelt.
(2) Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, übernehmen wir bei unseren Dienstleistungen für Veranstaltungen mit Kindern nicht die Aufsicht über teilnehmende Kinder; diese ist vielmehr Sache des Kunden.
2. Mitwirkungspflichten, Schutzpflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Bei Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen für Veranstaltungen mit Kindern ist es Sache des Kunden, die Aufsicht über die Kinder sicherzustellen.
(2) Auf gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den Teilnehmern der Veranstaltung, für die wir Dienstleistungen erbringen und/ oder Dekorationsmaterial bereitstellen, wie bspw. Allergien oder Unverträglichkeiten hat der Kunde uns rechtzeitig hinzuweisen.
(3) Wird bei der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen für Veranstaltungen Musik eingesetzt und ist die Veranstaltung GEMA-pflichtig, so ist der Kunde für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und Bezahlung der GEMA-Gebühren verantwortlich.
(4) Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen gegen Beschädigung und Diebstahl des von uns bereitgestellten und/ oder vermieteten Dekorationsmaterials und/oder sonstigen Materials.